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Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche
Bitte teilen Sie bei der Anmeldung mit, wie Ihr Wissensstand zur Entwicklung eines Schutzkonzeptes ist und welcher konkrete Wissensbedarf besteht.
In dieser praxisorientierten Schulung werden die Grundlagen zum Thema Schutzkonzepte für Kinder- und Jugendliche vermittelt, mögliche Wissenslücken geschlossen und bereits bestehende Konzepte analysiert.
Darüber hinaus erhalten Teilnehmende einen Überblick über Anlaufstellen und Strukturen in der Stadt Brandenburg, die Sie bei der Umsetzung eines Schutzkonzeptes unterstützen können.
Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Einrichtungen, die Angebote für Kinder und Jugendliche anbieten, gesetzlich verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erarbeiten. (§ 27 Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz- BbgKJG)
Dementsprechend ist das Angebot für Vereine, Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Museen und weitere Einrichtungen, die punktuell oder regelmäßig Angebote für Kinder und Jugendliche anbieten.
Darüber hinaus erhalten Teilnehmende einen Überblick über Anlaufstellen und Strukturen in der Stadt Brandenburg, die Sie bei der Umsetzung eines Schutzkonzeptes unterstützen können.
Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Einrichtungen, die Angebote für Kinder und Jugendliche anbieten, gesetzlich verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erarbeiten. (§ 27 Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz- BbgKJG)
Dementsprechend ist das Angebot für Vereine, Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Museen und weitere Einrichtungen, die punktuell oder regelmäßig Angebote für Kinder und Jugendliche anbieten.
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Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche
Bitte teilen Sie bei der Anmeldung mit, wie Ihr Wissensstand zur Entwicklung eines Schutzkonzeptes ist und welcher konkrete Wissensbedarf besteht.
In dieser praxisorientierten Schulung werden die Grundlagen zum Thema Schutzkonzepte für Kinder- und Jugendliche vermittelt, mögliche Wissenslücken geschlossen und bereits bestehende Konzepte analysiert.
Darüber hinaus erhalten Teilnehmende einen Überblick über Anlaufstellen und Strukturen in der Stadt Brandenburg, die Sie bei der Umsetzung eines Schutzkonzeptes unterstützen können.
Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Einrichtungen, die Angebote für Kinder und Jugendliche anbieten, gesetzlich verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erarbeiten. (§ 27 Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz- BbgKJG)
Dementsprechend ist das Angebot für Vereine, Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Museen und weitere Einrichtungen, die punktuell oder regelmäßig Angebote für Kinder und Jugendliche anbieten.
Darüber hinaus erhalten Teilnehmende einen Überblick über Anlaufstellen und Strukturen in der Stadt Brandenburg, die Sie bei der Umsetzung eines Schutzkonzeptes unterstützen können.
Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Einrichtungen, die Angebote für Kinder und Jugendliche anbieten, gesetzlich verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erarbeiten. (§ 27 Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz- BbgKJG)
Dementsprechend ist das Angebot für Vereine, Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Museen und weitere Einrichtungen, die punktuell oder regelmäßig Angebote für Kinder und Jugendliche anbieten.
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Gebührkostenlos
- Kursnummer: 25H1010201
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StartDi. 15.07.2025
10:00 UhrEndeDi. 15.07.2025
14:00 Uhr
Kursort: VHS, Upstallstraße 25