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Gebärdensprache Stufe A1.2 - Intensivkurs Bildungszeit

Fortführungkurs für Teilnehmende, die den Anfängerkurs besucht oder entsprechende Vorkenntnisse haben

Dieser Kurs ist ideal für alle, die beruflich oder privat zu hörgeschädigten oder gehörlosen Menschen Kontakt haben, aber auch für diejenigen, die einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Behinderung leisten wollen. Der Grundkurs ist ein Angebot für alle.

Für Hörende ist er eine erste Begegnung mit der für sie sicher ungewohnten Sprache. Mit der Gebärdensprache können sich Gehörlose verständigen.

Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung
Alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens sollten auf gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung hinwirken. Dazu gehört der barrierefreie Zugang zu allen Themen unseres Alltagslebens, um die vielfältigen spezifischen Belange zu berücksichtigen, die eine Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen helfen.

Der Kurs will dazu beitragen, Hemmungen abzubauen. Normalhörende sollten sich nicht scheuen, neben dem gesprochenen Wort bzw. Satz Gebärden auszuführen. Die Gebärdensprache ist eine visuelle Sprache. Sie besitzt eine eigene Grammatik und eine spezifische Lexik.
Was lernen Sie?
- Ihren Körper als sprachliches Ausdrucksmittel zu gebrauchen,
- Ihre visuelle Wahrnehmungsfähigkeit zu schärfen und
- sich Grundgebärden anzueignen, die eine einfache Kommunikation mit gehörlosen Menschen ermöglicht.

Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg als Bildungszeit.

Die Beantragung der Bildungszeit muss spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber erfolgen. Mit Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die Sie zur Beantragung dem Arbeitgeber vorlegen müssen.

Material

Lehrbuch wird vor Kursbeginn bekannt gegeben

Kurstermine 5

  •  
    Ort / Raum
    • 1
    • Montag, 28. Juli 2025
    • 09:00 – 15:00 Uhr
    • 3.005
    1 Montag 28. Juli 2025 09:00 – 15:00 Uhr 3.005
    • 2
    • Dienstag, 29. Juli 2025
    • 09:00 – 15:00 Uhr
    • 3.005
    2 Dienstag 29. Juli 2025 09:00 – 15:00 Uhr 3.005
    • 3
    • Mittwoch, 30. Juli 2025
    • 09:00 – 15:00 Uhr
    • 3.005
    3 Mittwoch 30. Juli 2025 09:00 – 15:00 Uhr 3.005
    • 4
    • Donnerstag, 31. Juli 2025
    • 09:00 – 15:00 Uhr
    • 3.005
    4 Donnerstag 31. Juli 2025 09:00 – 15:00 Uhr 3.005
    • 5
    • Freitag, 01. August 2025
    • 09:00 – 15:00 Uhr
    • 3.005
    5 Freitag 01. August 2025 09:00 – 15:00 Uhr 3.005

Gebärdensprache Stufe A1.2 - Intensivkurs Bildungszeit

Fortführungkurs für Teilnehmende, die den Anfängerkurs besucht oder entsprechende Vorkenntnisse haben

Dieser Kurs ist ideal für alle, die beruflich oder privat zu hörgeschädigten oder gehörlosen Menschen Kontakt haben, aber auch für diejenigen, die einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Behinderung leisten wollen. Der Grundkurs ist ein Angebot für alle.

Für Hörende ist er eine erste Begegnung mit der für sie sicher ungewohnten Sprache. Mit der Gebärdensprache können sich Gehörlose verständigen.

Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung
Alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens sollten auf gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung hinwirken. Dazu gehört der barrierefreie Zugang zu allen Themen unseres Alltagslebens, um die vielfältigen spezifischen Belange zu berücksichtigen, die eine Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen helfen.

Der Kurs will dazu beitragen, Hemmungen abzubauen. Normalhörende sollten sich nicht scheuen, neben dem gesprochenen Wort bzw. Satz Gebärden auszuführen. Die Gebärdensprache ist eine visuelle Sprache. Sie besitzt eine eigene Grammatik und eine spezifische Lexik.
Was lernen Sie?
- Ihren Körper als sprachliches Ausdrucksmittel zu gebrauchen,
- Ihre visuelle Wahrnehmungsfähigkeit zu schärfen und
- sich Grundgebärden anzueignen, die eine einfache Kommunikation mit gehörlosen Menschen ermöglicht.

Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg als Bildungszeit.

Die Beantragung der Bildungszeit muss spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber erfolgen. Mit Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die Sie zur Beantragung dem Arbeitgeber vorlegen müssen.

Material

Lehrbuch wird vor Kursbeginn bekannt gegeben

19.04.25 23:57:41