Bildungszeit/Bildungsfreistellung

Bildungszeit - vormals auch Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung genannt -  ist die Freistellung für die Beschäftigten im Land Brandenburg von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen zum Zwecke beruflicher, kultureller oder politischer Erwachsenen-Weiterbildung und der Qualifizierung zur Wahrnehmung gemeinwohlorientierter ehrenamtlicher Tätigkeiten.

Bei Voraussetzung einer Fünf-Tage-Arbeitswoche stehen jedem Beschäftigten pro Jahr fünf Tage unter Fortzahlung des Gehaltes als Bildungszeit zur Verfügung. Daher finden die Kurse an der VHS jeweils Montag bis Freitag in einem Umfang von ca. 30 Wochen-Stunden statt.

Die Beantragung der Bildungszeit muss spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber erfolgen. Abgelehnt werden kann der Antrag auf Bildungszeit nur, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsansprüche anderer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, dem entgegenstehen.

Die Kosten für den Kurs übernimmt der Arbeitgeber in der Regel nicht.

Selbstverständlich ist eine Teilnahme an diesen Kursen der VHS auch ohne Inanspruchnahme von Bildungszeit möglich.

Überschrift

Kurse 1 bis 2 von 2

Was? Wann? Wo?
Englisch A1.1 - Bildungszeit/Bildungsfreistellung möglich
Mo., 10.02.2025 09:00 Uhr
Mo., 10.02.2025 09:00 Uhr VHS, Upstallstraße 25
Italienisch A2 - Bildungszeit/Bildungsfreistellung möglich
Mo., 27.01.2025 09:00 Uhr
Mo., 27.01.2025 09:00 Uhr VHS, Upstallstraße 25
Der Kurs ist voll, Warteliste ist aber möglich.
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